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Ersatzvornahme nach § 17b Abs. 7 KHG - DRG-System für das Jahr 2004
Die
Selbstverwaltungspartner (Spitzenverbände der Krankenkassen, Verband
der privaten Krankenversicherung und Deutsche Krankenhausgesellschaft)
sind nach § 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) mit der
Entwicklung und Einführung eines durchgängigen, leistungsorientierten
und pauschalierenden Vergütungssystems beauftragt. Für den Fall, dass
sich die Selbstverwaltungspartner nicht einigen können und das
Scheitern erklärt wird, führt das Bundesministerium für Gesundheit und
Soziale Sicherung eine Ersatzvornahme nach § 17b Abs. 7 des
Krankenhausfinanzierungsgesetzes mittels Rechtsverordnung durch.
Mit
Schreiben vom 2. Juli 2003 hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
das Scheitern der Selbstverwaltungspartner für die Bereiche
DRG-Fallpauschalen-Katalog, Zusatzentgelte-Katalog und
Abrechnungsbestimmungen erklärt.
Das
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat darauf hin
eine entsprechende Rechtsverordnung erarbeitet. Diese „Verordnung zum
Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004“ (KFPV 2004)
wurde am 13. Oktober 2003 von Frau Bundesministerin Ulla Schmidt
unterzeichnet. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am
17.10.2003 (BGBl. I S. 1995). Die Verordnung beinhaltet neben dem
Verordnungstext mit den Abrechnungsbestimmungen auch den
DRG-Fallpauschalen-Katalog 2004 (G-DRG Version 2004). Das
Bundesministerium veröffentlicht darüber hinaus auch die amtliche
Begründung, die an den gegenüber dem Referentenentwurf veränderten
Stand der Verordnung angepasst wurde.
Im
November 2003 rechnen bereits über 900 Krankenhäuser ihre allgemeinen
Krankenhausleistungen nach dem DRG-Fallpauschalensystem ab. Im Jahr
2004 sind alle Krankenhäuser verpflichtet, auf das
Fallpauschalensystem umzustellen. Ausgenommen sind nach § 17b Abs. 1
Satz 1 KHG lediglich Einrichtungen der Psychiatrie sowie Einrichtungen
für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin. Darüber hinaus
können nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG „besondere Einrichtungen“ unter
bestimmten Voraussetzungen zeitlich befristet aus dem Vergütungssystem
ausgenommen werden. Die Voraussetzungen sollten ebenfalls von den
Selbstverwaltungspartner festgelegt werden. Mit Schreiben vom 30.
September 2003 hat die DKG auch in diesem Punkt das Scheitern der
Selbstverwaltungspartner erklärt. Im Rahmen einer weiteren
Ersatzvornahme hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale
Sicherung mit Datum vom 27. November 2003 den Referentenentwurf einer
„Verordnung zur Bestimmung besonderer Einrichtungen im
Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004“
(Fallpauschalenverordnung besondere Einrichtungen 2004 – FPVBE 2004)
vorgelegt. Nach Anhörungen von Ländern und Verbänden wurde die
endgültige Fassung der Verordnung am 19.12.2003 unterzeichnet.
Ergänzende Unterlagen
G-DRG-Definitions-Handbuch
Als
ergänzende Unterlagen wird das G-DRG-Definitions-Handbuch in
verschiedenen Versionen zur Verfügung gestellt.
Das
Definitions-Handbuch G-DRG Version 2003/2004 bezieht sich auf den
ICD-10-SGB V Version 2.0 sowie auf den OPS-301 Version 2.1. Es soll
den Vertragspartnern auf Ortsebene ermöglichen, frühzeitig
Pflegesatzverhandlungen für das Jahr 2004 auf der Basis der
Leistungsdaten des Jahres 2003 zu führen. Die hierfür erforderliche
Grouper-Software der G-DRG Version 2003/2004 wird nach den Vorgaben
des InEK von den entsprechenden Firmen erstellt.
Das
Definitions-Handbuch G-DRG Version 2004 bezieht sich auf den ICD-10-GM
Version 2004 sowie auf den OPS-301 Version 2004. Das neue Handbuch ist
Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausfällen im Jahr 2004.
Abschlussbericht
Mit
dem Abschlussbericht über die Weiterentwicklung des G-DRG-Systems
informiert das InEK über die Grundlagen, Verfahrensweisen und
Ergebnisse der Klassifikationsentwicklung und der Katalogerstellung
für das Jahr 2004. Auf dieser Grundlage können Krankenhäuser,
Krankenkassen und andere Interessierte Detailanalysen zu besonderen
Fragestellungen und für einzelne medizinische Fachgebiete durchführen.
Band I enthält den Projektbericht, der das methodische Vorgehen
erläutert und ausführlich die Ergebnisse sowohl für das G-DRG-System
insgesamt als auch für ausgewählte einzelne Bereiche vorstellt.
Ergänzend dazu enthält Band II den Fallpauschalen-Katalog sowie die
klinischen Profile und Kostenprofile zu jeder DRG der
weiterentwickelten G-DRG-Klassifikation für das Jahr 2004. Die
klinischen Profile und Kostenprofile beruhen auf den bereits durch den
G-DRG V2003/2004 Report-Browser zur Verfügung gestellten Daten.
Auf der folgenden Seite finden Sie aktuelle Informationen und
Dokumente zu Maßnahmen, die im
Rahmen der Ersatzvornahme nach § 17b Abs. 7 KHG durch das
Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung in Zusammenarbeit mit der InEK gGmbH veranlasst
wurden. |