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Ersatzvornahme nach § 17b Abs. 7 KHG  -  DRG-System für das Jahr 2004
 
 

Ersatzvornahme nach § 17b Abs. 7 KHG  -  DRG-System für das Jahr 2004

Die Selbstverwaltungspartner (Spitzenverbände der Krankenkassen, Verband der privaten Krankenversicherung und Deutsche Krankenhausgesellschaft) sind nach § 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) mit der Entwicklung und Einführung eines durchgängigen, leistungsorientierten und pauschalierenden Vergütungssystems beauftragt. Für den Fall, dass sich die Selbstverwaltungspartner nicht einigen können und das Scheitern erklärt wird, führt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung eine Ersatzvornahme nach § 17b Abs. 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes mittels Rechtsverordnung durch.

Mit Schreiben vom 2. Juli 2003 hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) das Scheitern der Selbstverwaltungspartner für die Bereiche DRG-Fallpauschalen-Katalog, Zusatzentgelte-Katalog und Abrechnungsbestimmungen erklärt.

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat darauf hin eine entsprechende Rechtsverordnung erarbeitet. Diese „Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004“ (KFPV 2004) wurde am 13. Oktober 2003 von Frau Bundesministerin Ulla Schmidt unterzeichnet. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 17.10.2003 (BGBl. I S. 1995). Die Verordnung beinhaltet neben dem Verordnungstext mit den Abrechnungsbestimmungen auch den DRG-Fallpauschalen-Katalog 2004 (G-DRG Version 2004). Das Bundesministerium veröffentlicht darüber hinaus auch die amtliche Begründung, die an den gegenüber dem Referentenentwurf veränderten Stand der Verordnung angepasst wurde.

Im November 2003 rechnen bereits über 900 Krankenhäuser ihre allgemeinen Krankenhausleistungen nach dem DRG-Fallpauschalensystem ab. Im Jahr 2004 sind alle Krankenhäuser verpflichtet, auf das Fallpauschalensystem umzustellen. Ausgenommen sind nach § 17b Abs. 1 Satz 1 KHG lediglich Einrichtungen der Psychiatrie sowie Einrichtungen für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin. Darüber hinaus können nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG „besondere Einrichtungen“ unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich befristet aus dem Vergütungssystem ausgenommen werden. Die Voraussetzungen sollten ebenfalls von den Selbstverwaltungspartner festgelegt werden. Mit Schreiben vom 30. September 2003 hat die DKG auch in diesem Punkt das Scheitern der Selbstverwaltungspartner erklärt. Im Rahmen einer weiteren Ersatzvornahme hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung mit Datum vom 27. November 2003 den Referentenentwurf einer „Verordnung zur Bestimmung besonderer Einrichtungen im Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004“ (Fallpauschalenverordnung besondere Einrichtungen 2004 – FPVBE 2004) vorgelegt. Nach Anhörungen von Ländern und Verbänden wurde die endgültige Fassung der Verordnung am 19.12.2003 unterzeichnet.

 

Ergänzende Unterlagen

G-DRG-Definitions-Handbuch

Als ergänzende Unterlagen wird das G-DRG-Definitions-Handbuch in verschiedenen Versionen zur Verfügung gestellt.

Das Definitions-Handbuch G-DRG Version 2003/2004 bezieht sich auf den ICD-10-SGB V Version 2.0 sowie auf den OPS-301 Version 2.1. Es soll den Vertragspartnern auf Ortsebene ermöglichen, frühzeitig Pflegesatzverhandlungen für das Jahr 2004 auf der Basis der Leistungsdaten des Jahres 2003 zu führen. Die hierfür erforderliche Grouper-Software der G-DRG Version 2003/2004 wird nach den Vorgaben des InEK von den entsprechenden Firmen erstellt.

Das Definitions-Handbuch G-DRG Version 2004 bezieht sich auf den ICD-10-GM Version 2004 sowie auf den OPS-301 Version 2004. Das neue Handbuch ist Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausfällen im Jahr 2004.

Abschlussbericht

Mit dem Abschlussbericht über die Weiterentwicklung des G-DRG-Systems informiert das InEK über die Grundlagen, Verfahrensweisen und Ergebnisse der Klassifikationsentwicklung und der Katalogerstellung für das Jahr 2004. Auf dieser Grundlage können Krankenhäuser, Krankenkassen und andere Interessierte Detailanalysen zu besonderen Fragestellungen und für einzelne medizinische Fachgebiete durchführen.

Band I enthält den Projektbericht, der das methodische Vorgehen erläutert und ausführlich die Ergebnisse sowohl für das G-DRG-System insgesamt als auch für ausgewählte einzelne Bereiche vorstellt. Ergänzend dazu enthält Band II den Fallpauschalen-Katalog sowie die klinischen Profile und Kostenprofile zu jeder DRG der weiterentwickelten G-DRG-Klassifikation für das Jahr 2004. Die klinischen Profile und Kostenprofile beruhen auf den bereits durch den G-DRG V2003/2004 Report-Browser zur Verfügung gestellten Daten.

Auf der folgenden Seite finden Sie aktuelle Informationen und Dokumente zu Maßnahmen, die im Rahmen der Ersatzvornahme nach § 17b Abs. 7 KHG durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung in Zusammenarbeit mit der InEK gGmbH veranlasst wurden.

 
 

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©  2003 InEK gGmbH - letzte Aktualisierung am 09.01.2004