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G-DRG-System für 2005
Die Vertragsparteien auf Bundesebene (Spitzenverbände der Krankenkassen,
Verband der privaten Krankenversicherung, Deutsche Krankenhausgesellschaft)
vereinbaren gemäß § 17 b Abs. 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) die
jährliche Weiterentwicklung des DRG-Systems. InEK hat den Vertragsparteien auf Bundesebene
mit Datum vom 18. August 2004 eine Entwurfsfassung des G-DRG-Fallpauschalen-Kataloges
für 2005 vorgelegt. Nach ausführlicher Beratung der Fach- und Entscheidungsgremien der
Vertragsparteien auf Bundesebene wurden die nachfolgend zur Verfügung gestellten Kataloge
für 2005 vereinbart:
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G-DRG-Fallpauschalen-Katalog gemäß § 17 b Abs. 1 Satz 10 KHG,
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Katalog ergänzender Zusatzentgelte gemäß § 17 b Abs. 1 Satz 12 KHG,
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Katalog der noch nicht mit den DRG-Fallpauschalen sachgerecht vergüteten Leistungen gemäß § 6 Abs. 1 KHEntgG sowie
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Zusatzentgelt-Katalog gemäß § 6 Abs. 1 KHEntgG.
Ergänzend haben die Vertragsparteien auf Bundesebene die zu den oben genannten Katalogen gehörenden
Abrechnungsbestimmungen vereinbart.
Zur frühzeitigen und umfangreichen Vorbereitung der örtlichen Entgeltverhandlungen stellen wir das
Definitionshandbuch zum Fallpauschalen-Katalog in verschiedenen Versionen zur Verfügung:
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die Version 2003/05 basiert auf den 2003 gültigen amtlichen Schlüsseln der ICD-10-SGB V Version 2.0 und des OPS-301 Version 2.1,
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die Version 2004/05 basiert auf den 2004 gültigen amtlichen Schlüsseln der ICD-10-GM Version 2004 und des OPS-301 Version 2004,
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die Version 2005 basiert auf den 2005 gültigen amtlichen Schlüsseln der ICD-10-GM Version 2005 und des OPS Version 2005.
Bitte beachten Sie, dass das Definitionshandbuch der Version 2004/05 und der Version 2005 erst mit zeitlicher
Verzögerung bereitgestellt werden kann. Entsprechende Informationen über den Zeitpunkt der Bereitstellung finden Sie auf unserer
Startseite.
Die für die drei Versionen jeweils erforderliche Grouper-Software wird nach den Vorgaben des InEK
von den entsprechenden Firmen erstellt und durch InEK zertifiziert. Die drei Versionen der Grouper-Software
können nur mit zeitlicher Verzögerung (analog Definitionshandbuch) bereitgestellt werden. Die Namen der zertifizierten
Grouper finden Sie (nach Abschluss des Zertifizierungsverfahrens)
auf der Zertifizierungsseite.
Die Vereinbarung der Abrechnungsbestimmungen, die Kataloge und das Definitionshandbuch zum Fallpauschalen-Katalog
zum Herunterladen finden Sie im Downloadbereich.
Der Abschlußbericht legt nähere Einzelheiten zur Vorgehensweise bei der Kalkulation
sowie die Kosten- und Leistungsprofile der einzelnen DRG-Fallpauschalen offen.
Der Abschlußbericht stellt die Methodik und wichtigsten Ergebnisse vor.
Der G-DRG V2003/2005 Report-Browser enthält die in Form einer Access-Datenbank
aufbereiteten detaillierten Kalkulationsergebnisse. Abschlußbericht und G-DRG V2003/2005
Report-Browser finden Sie im Downloadbereich.
In Ergänzung zur Fallpauschalenvereinbarung für das Jahr 2005 (FPV 2005) haben die
Selbstverwaltungspartner zu verschiedenen Abrechnungskonstellationen Klarstellungen
konsentiert. Diese Klarstellungen finden Sie im
Downloadbereich.
Die Selbstverwaltungspartner haben im Spitzengespräch am 17.12.2004 beschlossen,
dass die Zusatzentgelte, die die nicht zugelassenen Medikamente bzw. Wirkstoffe
Gemtuzumab Ozogamicin (ZE2005-29) und Sargramostim (ZE2005-33) betreffen,
mit folgender Fußnote gekennzeichnet werden: „Das Zulassungsrecht bleibt von der
Katalogaufnahme unberührt. Die Kostenträger entscheiden im Einzelfall, ob die Kosten
dieser Medikamente übernommen werden.“ Die überarbeiteten Anlagen 4 und 6 zum
Fallpauschalenkatalog 2005 vom 16.09.2004 finden Sie im
Downloadbereich.
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