Die Vertragsparteien auf Bundesebene (Spitzenverbände der Krankenkassen, Verband der privaten Krankenversicherung, Deutsche Krankenhausgesellschaft) vereinbaren gemäß § 17 b Abs. 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) die jährliche Weiterentwicklung des DRG-Systems. InEK hat den Vertragsparteien auf Bundesebene mit Datum vom 18. August 2005 eine Entwurfsfassung des G-DRG-Fallpauschalen-Kataloges für 2006 vorgelegt. Nach ausführlicher Beratung der Fach- und Entscheidungsgremien der Vertragsparteien auf Bundesebene wurden die nachfolgend zur Verfügung gestellten Kataloge für 2006 vereinbart:
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G-DRG-Fallpauschalen-Katalog gemäß § 17 b Abs. 1 Satz 10 KHG,
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Katalog ergänzender Zusatzentgelte gemäß § 17 b Abs. 1 Satz 12 KHG,
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Katalog der noch nicht mit den DRG-Fallpauschalen sachgerecht vergüteten Leistungen gemäß § 6 Abs. 1 KHEntgG sowie
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Zusatzentgelt-Katalog gemäß § 6 Abs. 1 KHEntgG.
Ergänzend haben die Vertragsparteien auf Bundesebene die zu den oben genannten Katalogen gehörenden Abrechnungsbestimmungen vereinbart.
Zur frühzeitigen und umfangreichen Vorbereitung der örtlichen Entgeltverhandlungen stellen wir das Definitionshandbuch zum Fallpauschalen-Katalog in verschiedenen Versionen zur Verfügung:
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die Version 2004/06 basiert auf den 2004 gültigen amtlichen Schlüsseln der ICD-10-GM Version 2004 und des OPS-301 Version 2004,
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die Version 2005/06 basiert auf den 2005 gültigen amtlichen Schlüsseln der ICD-10-GM Version 2005 und des OPS Version 2005,
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die Version 2006 basiert auf den 2006 gültigen amtlichen Schlüsseln der ICD-10-GM Version 2006 und des OPS Version 2006.
Bitte beachten Sie, dass das Definitionshandbuch erst mit zeitlicher Verzögerung bereitgestellt werden kann. Entsprechende Informationen über den Zeitpunkt der Bereitstellung finden Sie auf unserer
Startseite.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit haben die Vertragsparteien auf Bundesebene entschieden, eine Migrationstabelle zwischen dem G-DRG-Katalog 2005 und dem G-DRG-Katalog 2006 zu veröffentlichen. Die Migrationstabelle beschreibt die Fallwanderungen zwischen den Entgelt-Katalogen 2005 und 2006. Die Migrationstabelle wurde mit den Daten aus der Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG (Datenjahr 2004) erstellt. Sie stellt damit nicht alle theoretisch denkbaren Konstellationen von Fallwanderungen, sondern nur die tatsächlich in den §21-Daten vorhandenen Fallwanderungen dar. Sie finden die Migrationstabelle mit einigen Erläuterungen im Downloadbereich.
Die für die drei Versionen jeweils erforderliche Grouper-Software wird nach den Vorgaben des InEK von den entsprechenden Firmen erstellt und durch InEK zertifiziert. Die drei Versionen der Grouper-Software können nur mit zeitlicher Verzögerung (analog Definitionshandbuch) bereitgestellt werden. Die zertifizierten Grouper finden Sie (nach Abschluss des Zertifizierungsverfahrens) auf der
Zertifizierungsseite.
Die Vereinbarung der Abrechnungsbestimmungen, die Kataloge und das Definitionshandbuch zum Fallpauschalen-Katalog zum Herunterladen finden Sie im
Downloadbereich.