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DRG-Institut
 
 

 

Die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben am 10. Mai 2001 das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK gGmbH) in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH gegründet.

Das Institut unterstützt die Vertragspartner der Selbstverwaltung und die von ihnen gebildeten Gremien bei der gesetzlich vorgeschriebenen Einführung und kontinuierlichen Weiterentwicklung des DRG-Systems auf der Grundlage des § 17 b KHG.

Arbeitsfelder des DRG-Instituts sind:

Medizin
    - Fallgruppenpflege
    • Definition der DRG-Fallgruppen
    • Pflege der Basis-Fallgruppen
    • Pflege des Schweregrad-Systems


    - Kodierung
    • Kodierrichtlinien
    • Vorschläge für ICD-/OPS-Anpassungen


    - Zusammenarbeit mit Institutionen/Gremien/Organisationen
Ökonomie
    - Kalkulation
    • Relativgewichte
    • Zu- und Abschläge

     
 
 
 
© 2001 by GKV, PKV, DKG - letzte Aktualisierung am 23.11.2001