Die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Verband der
Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben
am 10. Mai 2001 das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK
gGmbH) in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH gegründet.
Das Institut unterstützt die Vertragspartner der
Selbstverwaltung und die von ihnen gebildeten Gremien bei der gesetzlich
vorgeschriebenen Einführung und kontinuierlichen Weiterentwicklung des
DRG-Systems auf der Grundlage des § 17 b KHG.
Arbeitsfelder des DRG-Instituts sind:
Medizin
- Fallgruppenpflege
- Definition der DRG-Fallgruppen
- Pflege der Basis-Fallgruppen
- Pflege des Schweregrad-Systems
- Kodierung
- Kodierrichtlinien
- Vorschläge für ICD-/OPS-Anpassungen
- Zusammenarbeit mit Institutionen/Gremien/Organisationen
Ökonomie
- Kalkulation
- Relativgewichte
- Zu- und Abschläge