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DRG -
Datenstelle
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Von
den Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG ist die 3M Medica
als DRG-Datenstelle zur Annahme der DRG-Daten nach § 21 KHEntgG
benannt worden. |
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Kontaktinformationen
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Postanschrift |
3M
Medica
Health Information Services Institut
DRG-Datenstelle
41453 Neuss |
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E-Mail für Datenlieferungen
und Support-Anfrage
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drg-datenstelle@mmm.com |
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Hotline-Support |
0
21 31 / 14 - 28 40 |
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Faxanfragen |
0
21 31 / 14 - 28 19 |
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Betriebszeiten des Hotline-Supports |
In
der Phase der Datenannahme und während der Durchführung des Fehler-
und Korrekturverfahrens gelten folgende Betriebszeiten:
Montag - Freitag:
8:00 bis 17:00 Uhr |
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Abschlag nach § 21 Abs. 5 KHEntgG
Stand: 08.09.2006
In Umsetzung des § 21 Abs. 5 KHEntgG haben die
Vertragsparteien auf Bundesebene 2002 vereinbart, dass für jeden
nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig übermittelten Fall
ein Abschlag für Krankenhäuser, die ihre Pflicht zur Übermittlung
der §21-Daten verletzt haben, fällig wird.
Nach Überprüfung der in § 5 Abs. 4 der Vereinbarung
über die Übermittlung von DRG-Daten nach § 21 Abs. 4
und Abs. 5 KHEntgG (im Folgenden: §21-Vereinbarung)
genannten Bedingung durch die Vertragsparteien auf Bundesebene
informieren wir Sie gemäß § 1 Abs. 3 der
§21-Vereinbarung über die Höhe des fallbezogenen Abschlages für die
Datenübermittlung des Datenjahres 2004 (Datenlieferung zum
31.03.2005): die Höhe des fallbezogenen Abschlages beträgt
unverändert 1 Euro (in Worten: Ein Euro).
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Weitere aktuelle Informationen zum Download:
Stand: 01.02.2006
Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene
veröffentlichen wir die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die
Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2005.
Die wichtigsten Änderungen bestehen darin, dass die Datei
"Entgelte" der Datengruppe "Falldaten" zugeordnet wurde und die
Prozedurendokumentation insbesondere bei teilstationärer
Leistungserbringung einer genaueren Prüfung unterzogen wird.
Die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Datenlieferung
gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2005 werden in der
Beschreibung des Fehlerverfahrens dargestellt.
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Fehlerverfahren Datenjahr 2005
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Für die Datenübermittlung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2005 wurde
zwischen den Vertragsparteien auf Bundesebene eine redaktionelle Überarbeitung
der Anlage 2 zur Vereinbarung nach § 21 KHEntgG abgestimmt, die vorrangig eine
Klarstellung zur Datenübermittlung für teilstationäre Fälle enthält, um die
Datengrundlage beim InEK für die teilstationären Fälle deutlich zu verbessern.
Zur Übermittlung der Datei "Ausbildungsstätten" besteht unter den Vertragsparteien
auf Bundesebene noch ein Dissens.
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Aus dem aktuellen Abstimmungsergebnis der Vertragsparteien auf Bundesebene ergibt
sich keine strukturelle Änderung des DRG-Datensatzes. Die redaktionellen Änderungen
wurden in einer "redaktionellen Arbeitsfassung" zusammengefasst; sie sind in den
Bearbeitungshinweisen aufgeführt und im Text markiert.
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Die "redaktionelle Arbeitsfassung" soll als Grundlage für die Datenübermittlung
gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2005 verwendet werden.
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Redaktionelle Arbeitsfassung Anlage 2
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Weitere Informationen und Hilfestellungen für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2005:
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Merkblatt Datenjahr 2005
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Übersicht der Fehlermeldungen
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Tipps und Tricks Datenjahr 2005
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Datenträgerbegleitzettel
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Verschlüsselung der Datenlieferung
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Stand: 14.03.2003 |
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Öffentlicher Schlüssel der Datenstelle
(Public Key)
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Stand: 04.02.2003 |
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Beispieldaten
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Vereinbarung über die
Übermittlung von DRG-Daten nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG
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Stand: 10.01.2003 |
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Stand: 31.01.2006
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