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DRG - Datenstelle
 
 

 

Von den Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG ist die 3M Medica als DRG-Datenstelle zur Annahme der DRG-Daten nach § 21 KHEntgG benannt worden.  

 


Kontaktinformationen
 
 

 

Postanschrift 3M Medica
Health Information Services Institut
DRG-Datenstelle
41453 Neuss
 

 


E-Mail für Datenlieferungen
und Support-Anfrage
 

drg-datenstelle@mmm.com
 

 

Hotline-Support 0 21 31 / 14 - 28 40  

 

Faxanfragen 0 21 31 / 14 - 28 19  

 


Betriebszeiten des Hotline-Supports

In der Phase der Datenannahme und während der Durchführung des Fehler- und Korrekturverfahrens gelten folgende Betriebszeiten:

Montag - Freitag:
8:00 bis 17:00 Uhr

 

 

 

Abschlag nach § 21 Abs. 5 KHEntgG

Stand: 08.09.2006

In Umsetzung des § 21 Abs. 5 KHEntgG haben die Vertragsparteien auf Bundesebene 2002 vereinbart, dass für jeden nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig übermittelten Fall ein Abschlag für Krankenhäuser, die ihre Pflicht zur Übermittlung der §21-Daten verletzt haben, fällig wird.

Nach Überprüfung der in § 5 Abs. 4 der Vereinbarung über die Übermittlung von DRG-Daten nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG (im Folgenden: §21-Vereinbarung) genannten Bedingung durch die Vertragsparteien auf Bundesebene informieren wir Sie gemäß § 1 Abs. 3 der §21-Vereinbarung über die Höhe des fallbezogenen Abschlages für die Datenübermittlung des Datenjahres 2004 (Datenlieferung zum 31.03.2005): die Höhe des fallbezogenen Abschlages beträgt unverändert 1 Euro (in Worten: Ein Euro).

 

 

Weitere aktuelle Informationen zum Download:

Stand: 01.02.2006

Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlichen wir die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2005.

Die wichtigsten Änderungen bestehen darin, dass die Datei "Entgelte" der Datengruppe "Falldaten" zugeordnet wurde und die Prozedurendokumentation insbesondere bei teilstationärer Leistungserbringung einer genaueren Prüfung unterzogen wird. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2005 werden in der Beschreibung des Fehlerverfahrens dargestellt.

 
 
jetzt pdf-Dokument öffnen Fehlerverfahren Datenjahr 2005

     
 
    Für die Datenübermittlung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2005 wurde zwischen den Vertragsparteien auf Bundesebene eine redaktionelle Überarbeitung der Anlage 2 zur Vereinbarung nach § 21 KHEntgG abgestimmt, die vorrangig eine Klarstellung zur Datenübermittlung für teilstationäre Fälle enthält, um die Datengrundlage beim InEK für die teilstationären Fälle deutlich zu verbessern. Zur Übermittlung der Datei "Ausbildungsstätten" besteht unter den Vertragsparteien auf Bundesebene noch ein Dissens.
    Aus dem aktuellen Abstimmungsergebnis der Vertragsparteien auf Bundesebene ergibt sich keine strukturelle Änderung des DRG-Datensatzes. Die redaktionellen Änderungen wurden in einer "redaktionellen Arbeitsfassung" zusammengefasst; sie sind in den Bearbeitungshinweisen aufgeführt und im Text markiert.
    Die "redaktionelle Arbeitsfassung" soll als Grundlage für die Datenübermittlung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2005 verwendet werden.
 
jetzt pdf-Dokument öffnen Redaktionelle Arbeitsfassung Anlage 2

     
 
    Weitere Informationen und Hilfestellungen für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2005:
 
jetzt pdf-Dokument öffnen Merkblatt Datenjahr 2005

     
jetzt pdf-Dokument öffnen Übersicht der Fehlermeldungen

     
jetzt pdf-Dokument öffnen Tipps und Tricks Datenjahr 2005

     
jetzt pdf-Dokument öffnen Datenträgerbegleitzettel

     
jetzt pdf-Dokument öffnen Verschlüsselung der Datenlieferung

  Stand: 14.03.2003  

Jetzt .txt-Dokument öffnen

Öffentlicher Schlüssel der Datenstelle
(Public Key)

 
  Stand: 04.02.2003  
jetzt pdf-Dokument öffnen Beispieldaten

     
jetzt pdf-Dokument öffnen Vereinbarung über die Übermittlung von DRG-Daten nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG

  Stand: 10.01.2003  

 

 

     
    Stand: 31.01.2006
 
 
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