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DRG-Hintergrund
 
 
 
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesundheitsreformgesetz 2000 weitreichende Änderungen im Krankenhausbereich eingeleitet. Demnach soll ab 2003 ein pauschalierendes Entgeltsystem, das sich an den DRG´s orientiert, zum Einsatz kommen.
Als erste Aufgabe erwies sich die Auswahl eines geeigneten pauschalierenden Entgeltsystem, welches sich nach den Vorgaben des Gesetzgebers schon im internationalen Einsatz befinden sollte. Insgesamt wurden acht DRG-Varianten sorgfältig geprüft.

Die Australian Refined Diagnosis Related Groups wurden als Grundlage für die Entwicklung eines deutschen DRG-Systems ausgewählt.

Diese „verfeinerten“ (Refined) Gruppen zeichnen sich durch eine übersichtliche Struktur aller Komponenten aus. Das australische Modell ist zurzeit das modernste, das auch ideale Voraussetzungen für die Anpassung auf deutsche Verhältnisse sowie für eine künftige Weiterentwicklung bietet.

Im November 2000 wurde zwischen Deutschland und Australien ein Vertrag über die Nutzung des australischen DRG-System geschlossen. Mit der Anpassung und der Weiterentwicklung auf deutsche Verhältnisse werden aus den AR-DRG´s die German Diagnosis Related Groups (G-DRG).
 
 
 
© 2001 by GKV, PKV, DKG - letzte Aktualisierung am 16.05.2001