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Der Gesetzgeber hat mit dem Gesundheitsreformgesetz 2000 weitreichende
Änderungen im Krankenhausbereich eingeleitet. Demnach soll ab 2003 ein
pauschalierendes Entgeltsystem, das sich an den DRG´s orientiert, zum
Einsatz kommen.
Als erste Aufgabe erwies sich die Auswahl eines geeigneten pauschalierenden
Entgeltsystem, welches sich nach den Vorgaben des Gesetzgebers schon im
internationalen Einsatz befinden sollte. Insgesamt wurden acht DRG-Varianten
sorgfältig geprüft.
Die Australian Refined Diagnosis Related Groups wurden als Grundlage für
die Entwicklung eines deutschen DRG-Systems ausgewählt.
Diese „verfeinerten“ (Refined) Gruppen zeichnen sich durch eine
übersichtliche Struktur aller Komponenten aus. Das australische Modell ist
zurzeit das modernste, das auch ideale Voraussetzungen für die Anpassung
auf deutsche Verhältnisse sowie für eine künftige Weiterentwicklung
bietet.
Im November 2000 wurde zwischen Deutschland und Australien ein Vertrag über
die Nutzung des australischen DRG-System geschlossen. Mit der Anpassung und
der Weiterentwicklung auf deutsche Verhältnisse werden aus den AR-DRG´s
die German Diagnosis Related Groups (G-DRG).
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