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Vereinbarung Methodentest
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Vereinbarung über die Durchführung eines Methoden-Pretests zur
Vorbereitung der Kalkulation von Fallkosten in einem deutschen DRG-System
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§ 1 Präambel
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In Umsetzung ihrer aus § 17 b KHG folgenden Verpflichtung zur Einführung
und Pflege eines durchgängigen, leistungsorientierten und pauschalierenden
Entgeltsystems auf Grundlage der Diagnosis Related Groups (DRG) haben die
Vertragsparteien am 27. Juni 2000 vereinbart, dass die Ermittlung und
Fortschreibung der Relativgewichte in einem künftigen deutschen DRG-System
auf der Basis bundesdeutscher Daten vorzunehmen ist.
Zur Durchführung dieser Kalkulation haben die Vertragsparteien ein
Kalkulationsschema zur Ermittlung der Rohfallkosten als Grundlage einer
Ermittlung der Relativgewichte verabschiedet.
Vor Durchführung der eigentlichen Erstkalkulation auf Basis einer
repräsentativen Stichprobe von Krankenhäusern beabsichtigen die
Vertragsparteien, das gemeinsam verabschiedete Kalkulationsschema einem
Methoden-Pretest zu unterziehen.
Die Selbstverwaltungspartner haben vereinbart, die australischen AR-DRG auf
deutsche Verhältnisse anzupassen.
Da hierbei die Gruppenzahl und –zusammensetzung geändert wird, stellen
die Ergebnisse des Pretests keine vorläufige Ermittlung der Relativgewichte
für das Jahr 2003 dar.
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§ 2 Ziele
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Der Methoden-Pretest dient u.a. folgenden Zielen:
- Überprüfung und ggf. Anpassung der Kalkulationsmethodik
- Klärung von Daten zur Datenvalidierung
- Identifizierung von Schnittstellenproblemen bei der
Datenzusammenstellung und -übertragung,
- Gewinn von Erkenntnissen zur Organisation und Durchführung der
späteren Kalkulation (Betreuung der Krankenhäuser,
Testauswertungen, benötigte Infrastruktur etc.).
- Nutzung als ersten Anhaltspunkt für spätere Kalkulationen der
Relativgewichte.
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Die Ermittlung von Relativgewichten ist ausdrücklich kein Ziel des
Methoden-Pretests.
Dies schließt ebenfalls eine unmittelbare oder mittelbare normative
Festlegung von Relativgewichten auf Basis der Ergebnisse des Pretests
aus.
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Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass die Durchführung des
Methoden-Pretests die fristgerechte Einführung eines deutschen
DRG-Systems nicht verzögern soll.
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§ 3 Testdurchführung
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Die Vertragsparteien bilden unverzüglich eine Arbeitsgruppe zur
Abstimmung eines Studienprotokolls.
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In den Methoden-Pretest werden ca. 20 Krankenhäuser eingeschlossen. Die
Teil-nahme ist freiwillig. Die Auswahl der Krankenhäuser erfolgt
ausschließlich nach Maßgabe der in § 2 genannten Ziele. Eine für die
Kalkulation von Relativgewich-ten notwendige Repräsentativität
bezüglich der Krankenhausstrukturen und der Gesamtheit der
Behandlungsfälle ist ausgeschlossen. Der Zeitraum der Datenerfassung
wird auf 3 Monate begrenzt. Grundlage der Kalkulation im Pretest sind
die Krankenhausfälle des zweiten Quartals 2001. Bei der Kodierung der
Fälle ist die Anwendung des allgemeinen Teils der Kodierrichtlinien
sicherzustellen.
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Da gegenwärtig die vom Gesetzgeber angekündigten Rahmenbedingungen
für die Finanzierung eines DRG-Instituts noch nicht geschaffen sind,
gründen die Vertragsparteien vorübergehend eine
Projektkoordinierungsstelle, welche unter Steuerung des Lenkungs- und
Arbeitskreises (LAK) der Vertragsparteien im Zusammenwirken mit einer
Datenannahmestelle die notwendigen für die Durchführung des
Methoden-Pretests erforderlichen Arbeiten übernimmt bzw. koordiniert.
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Für die Datenannahme bedienen sich die Vertragsparteien einer neutralen
Datenannahmestelle, welche die von den Krankenhäusern gelieferten Daten
nach Maßgabe des Studienprotokolls auswertet. Vor Übermittlung der
Daten von den Krankenhäusern an die Datenannahmestelle ist zum Schutze
personenbezogener Daten jeder Patientenbezug im Datensatz zu
anonymisieren. Als Datenannahmestelle darf lediglich eine Organisation
gewählt werden, welche sich sanktioniert durch eine angemessene
Vertragsstrafe dazu verpflichtet, die empfangenen Daten ausschließlich
für die im Studienprotokoll genannten Auswertungen zu verwenden und
nicht Dritten zur Verfügung zu stellen bzw. Dritten eine Einsichtnahme
zu ermöglichen. Die Vertragsparteien selbst sind „Dritte“ in diesem
Sinne und erhalten von der Datenannahmestelle nach Maßgabe des
Studienprotokolls lediglich Auswertungsergebnisse, die keine
Identifizierung des die Daten liefernden Krankenhauses ermöglichen.
Eine Einsicht in die von den Krankenhäusern an die Datenannahmestelle
gelieferten Rohdaten ist den Vertragsparteien untersagt. Sollten die
Auswertungsergebnisse eine Ergänzung des Studienprotokolls erforderlich
machen, ist es den Vertragsparteien unbenommen, einvernehmlich die
Datenannahmestelle mit ergänzenden Auswertungen zu beauftragen.
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Die Datenlieferung der Krankenhäuser für den Pretest erfolgt
spätestens zwei Monate nach Quartalsende. Der Auswertungsbericht ist
bis zum 31. Oktober 2001 fertig zu stellen und bis zum 30. November 2001
zu veröffentlichen.
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§ 4 Veröffentlichung der Testergebnisse
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Die Vertragsparteien betonen ausdrücklich, dass die aus dem
Methoden-Pretest resultierenden Ergebnisse keinesfalls unmittelbar oder
mittelbar als Grundlage für die Bildung bundesdeutscher Relativgewichte
verwendbar sind, u.a. weil
- keine repräsentative und hinreichend große Stichprobe
hinsichtlich dieser Zielrichtung gebildet wurde,
- die für die Entwicklung eines deutschen DRG-Systems
erforderlichen verbindlichen Kodierrichtlinien noch nicht vorliegen,
- die Qualität der patientenbezogenen medizinischen Daten
hinsichtlich einer solchen Zielrichtung unzureichend ist,
- eine unveränderte Übertragung des australischen
Klassifikationssystems für eine sachgerechte Abbildung aller
deutschen Krankenhausfälle nicht geeignet ist,
- das australische Klassifikationssystem in Deutschland existierende
spezifische Versorgungsstrukturen sowie Behandlungsformen nicht
hinreichend berücksichtigt und
- die für den Einsatz in Deutschland notwendige Anpassung des
australischen Patientenklassifikationssystems noch nicht erfolgt
ist.
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Hieraus folgt, dass die aus dem Methoden-Pretest resultierenden
Ergebnisse darüber hinaus keinesfalls verwendbar sind
- für die Durchführung von Pflegesatzverhandlungen gem. § 17
BPflV,
- für eine Durchführung von Krankenhausvergleichen,
- als Grundlage für eine Durchführung von
Schiedsstellenverhandlungen,
- für die Durchführung von DRG-Benchmark-Projekten,
- für die Durchführung von Fehlbelegungsprüfungen,
- als Grundlage für künftige Entscheidungen im Rahmen der
Krankenhausplanung.
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Die Vertragsparteien verzichten ausdrücklich auf ihr Recht, die
Ergebnisse des Methoden-Pretests in eine Verhandlung vor der
Bundesschiedsstelle einzubringen, soweit es um die Festlegung von
Relativgewichten geht.
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Die Veröffentlichung richtet sich nach den Vorgaben des
Studienprotokolls.
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§ 5 Infrafttreten
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Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragsparteien in Kraft.
Die Krankenhäuser werden hierüber unverzüglich informiert.
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Anlage Studienprotokoll zur Durchführung eines Methoden-Protokolls
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Die DKG, die Spitzenverbände der Krankenkassen sowie der Verband der
privaten Krankenversicherung haben sich im Rahmen der Vereinbarung über die
Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems nach § 17 b KHG darauf
geeinigt, eine jährliche Anpassung der Klassifikation auf der Basis
empirischer Daten vorzunehmen.
Daneben soll die Ermittlung und Fortschreibung der Relativgewichte der
Fallgruppen auf der Basis bundesdeutscher Daten vorgenommen werden. Hierzu
sind patienten- bzw. modul- und kostenartenbezogene Daten zu erheben.
Für die Ermittlung der Relativgewichte werden patientenbezogene
Kostenträgerdaten benötigt. Diese Daten ergeben sich aus einem
Kalkulationsschema, welches von den Selbstverwaltungspartnern vorgegeben
wird. In diesem Zusammenhang wurde ein externes Unternehmen beauftragt,
neben dem Schema ein entsprechendes Kalkulationshandbuch zu erarbeiten. Die
benötigten Daten sollen auf freiwilliger Basis von den Krankenhäusern
erhoben und an eine von den Selbstverwaltungspartnern benannte neutrale
Datenstelle weitergeleitet werden.
Die Modalitäten der Datenerhebung, -aufbereitung und -übermittlung sollen
einem Methoden-Pretest unterzogen werden. Näheres soll das vorliegende
Studienprotokoll regeln.
Dieses legt fest
- welche Ziele mit dem Methoden-Pretest verfolgt werden sollen,
- wer an dem Methoden-Pretest im Einzelnen beteiligt werden soll,
- wie die Stichprobe von teilnehmenden Krankenhäusern gezogen werden
soll,
- welchen Umfang die Stichprobe haben soll,
- wie der Datenschutz gesichert werden soll,
- welche Daten im Rahmen des Methoden-Pretest erhoben werden sollen,
- wie die Daten für den Methoden-Pretest erhoben werden sollen,
- wie die erhobenen Daten ausgewertet werden sollen,
- in welcher Form die ausgewerteten Daten veröffentlicht werden sollen.
Ziele
- Überprüfung und ggf. Anpassung der Kalkulationsmethodik,
- Klärung von Fragen zur Datenvalidierung,
- Identifizierung von Schnittstellenproblemen bei der
Datenzusammenstellung (krankenhausinterne Schnittstellenprobleme),
- Identifizierung von Schnittstellenproblemen bei der Datenübermittlung
(kranken-hausexterne Schnittstellenprobleme),
- Gewinn von Erkenntnissen zur Organisation der Kalkulation (z.B.
Betreuung der Krankenhäuser, Schulungen, benötigte Infrastruktur),
- Gewinn von Erkenntnissen zur Durchführung der Kalkulation (z.B.
Testauswertungen),
Beteiligte
Insbesondere zur Organisation und Koordination des Methoden-Pretest bilden
die Vertragsparteien auf der Bundesebene eine Projektstelle. Diese wird mit
Personen aus den jeweiligen Verbänden und externen Beratern besetzt.
In der Projektstelle sollen insbesondere ökonomischer und dv-technischer
Sachverstand vertreten sein. Die externen Berater werden gemeinsam
beauftragt, die im Studienprotokoll festgelegten Aufgaben wahrzunehmen (vgl.
Anlage). Zur Betreuung der Kalkulation in den Krankenhäusern sollen externe
Consultants aus verschiedenen Fachbereichen eingesetzt werden. Die
Finanzierung der externen Berater erfolgt - nach einer Vorfinanzierung durch
die Vertragsparteien auf der Bundesebene - über den Systemzuschlag.
Die erhobenen Daten der Krankenhäuser werden an eine neutrale Datenstelle
weitergeleitet. Diese speichert die Daten und sichert sie gegen den Zugriff
Unbefugter. Die Daten werden nach Abschluß des Methoden-Pretest gesichert,
um die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse des Methoden-Pretests
sicherzustellen. Die Auswertung der Daten erfolgt nach Vorgaben des
Studienprotokolls und nach ergänzenden Vorgaben der Projektstelle.
Die Krankenhäuser benennen jeweils mindestens einen Ansprechpartner für
die Projektstelle und die externen Berater. Die Krankenhäuser arbeiten
aktiv bei der Datenerhebung und Datenübermittlung mit. Details werden mit
den Krankenhäusern in schriftlichen Vereinbarungen geregelt (s. Anlage).
Meilensteine
Im Rahmen des Methoden-Pretests sind folgende Meilensteine von Relevanz:
- Auswahl der Krankenhäuser
- Kick-off-Veranstaltung
- Kodierschulung
- Übersendung eines Probedatensatzes
- Zwischenbericht
- Anpassung Kalkulationsleitfaden
- Lieferung von Probedatensätzen
- Endgülige Datenlieferung
- Vorlage des Berichtes über den Methoden-Pretest
- Veröffentlichung der Ergebnisse des Methoden-Pretests
Datenschutz
Die Beteiligten haben den Datenschutz in geeigneter Weise sicherzustellen.
Insbesondere dürfen die Rohdaten der an dem Methoden-Pretest teilnehmenden
Krankenhäuser nicht an die Vertragsparteien auf der Bundesebene
weitergegeben werden. Die Einsicht in die Rohdaten der Krankenhäuser
erhalten lediglich die externen Berater und die Mitarbeiter der neutralen
Datenstelle.
Die Datenstelle verpflichtet sich, sanktioniert durch eine Vertragsstrafe,
die erhobenen Daten nur für die im Studienprotokoll oder dessen
schriftlichen Ergänzungen festgelegten Auswertungen zu verwenden und eine
Einsichtnahme Unbefugter nicht zu ermöglichen.
Auswahl der Krankenhäuser
Die Teilnahme an dem Methoden-Pretest ist freiwillig. Die Krankenhäuser
erhalten eine Unstützung über externe Consultants, Schulungsmaßnahmen
etc. Die Vereinbarungspartner des Methoden-Pretests schlagen Krankenhäuser
für die Teilnahme vor.
Die Auswahl erfolgt gemeinsam und richtet sich
- nach dem eingesetzten KIS-Systemen,
- den Erfahrungen zur Kostenträgerrechnung und
- den vorhandenen personellen Ressourcen sowie
- nach der Abbildung der Krankenhausstrukturgruppen.
Schulungen
Die teilnehmenden Krankenhäuser müssen kurzfristig in die Lage versetzt
werden, die Daten für den Methoden-Pretest erheben zu können. Dazu sind
Schulungen in den Krankenhäusern, die am Methoden-Pretst teilnehmen, über
den Kalkulationsleitfaden (Anforderungen, Datenerfassung und
Datenübermittlung) sowie über den allgemeinen Teil der Kodierrichtlinien
vorzusehen.
Datenerhebung
Die Daten werden anhand der Beschreibungen des Kalkulationsleitfadens
erhoben. Der Erhebungszeitraum beläuft sich auf drei Monate. Grundlage für
die Durchführung des Methoden-Pretest ist das zweite Quartal 2001. Bei der
Datenerhebung sind folgende Module vorgegeben:
- Rahmenbedingungen
- Es finden die allgemeinen Kodierrichtlinien Anwendung.
- Es werden im Erhebungszeitraum nur die entlassenen
Behandlungsfälle betrachtet.
- Die für die Leistungsbewertung notwendigen Kostensätze werden
aus den Kostendaten des Jahres 2000 ermittelt.
- Es werden keine nach dem australischen AR-DRG-System gruppierten
Daten verwendet.
- Aufgaben
- Die Daten sollen zu einem im Kalkulationsleitfaden definierten
Datensatz zu-sammengestellt werden.
- Die Daten verschiedener Krankenhäuser sollen in einer Datenbank
zusam-mengeführt werden.
- Die Daten sollen bei der Datenstelle auf ihre Vollständigkeit und
ihre Plausibilität geprüft werden.
- Die Daten sind dahin gehend zu prüfen, ob sie in die
australischen DRG-Fallgruppen (AR-DRG, Version 4.1) eingruppiert
werden können.
- Die Leistungsdaten sollen in ihrer Qualität und auf ihre
Vollständigkeit hin geprüft werden.
- Die Abgrenzbarkeit der DRG-relevanten Kosten entsprechend der
Ansätze im Kalkulationshandbuch ist zu überprüfen.
- Untersuchungen
- Es sollen verschiedene Möglichkeiten der Datenzusammenstellung
erprobt werden (z.B. eigene Programmierung, Standardsoftwareprodukt,
ComboPC).
- Es sollen die Probleme, die durch die Verwendung unterschiedlicher
Kran-kenhausinformationssysteme (KIS) bei der Datenzusammenführung
und der Datenübermittlung entstehen können, aufgedeckt werden.
- Eventuell vorhandene Verständnisprobleme im Kalkulationsleitfaden
sollen aufgedeckt werden.
- Dokumentationsprobleme - auch die der Verschlüsselung - sollen
aufgedeckt werden.
- Erhebungen
- Die Anwender in den Krankenhäusern sollen den Aufwand zur
Datenaufbereitung, -zusammenstellung und -übermittlung erfassen.
- Die externen Berater beobachten, welcher Aufwand in den
Krankenhäusern bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung
entsteht.
- Die externen Berater beobachten, welcher personelle Aufwand in den
Kran-kenhäusern zur Umsetzung des Kalkulationsleitfadens entsteht.
Datenauswertung/Abschlußbericht
Die erhobenen Daten werden nach verschiedenen Kriterien ausgewertet. Dabei
sollen sowohl qualitative wie auch quantitative Ergebnisse erzielt werden.
Die externen Berater sollen ihre Ergebnisse in einem Abschlußbericht
zusammenfassen.
Dabei sind folgende Bereiche zu trennen:
- Kalkulationsleitfaden
- Die grundsätzlichen Verständnis- und Umsetzungsprobleme, die
sich aus dem Kalkulationsleitfaden ergeben, sollen durch konkrete
Änderungsvorschläge beseitigt werden.
- Für die fehlerhaften oder mißverständlichen
Einzelformulierungen im Kalkulationsleitfaden sollen
Formulierungsvorschläge unterbreitet werden.
- Die häufigsten und die wichtigsten Fragen der Anwender in den
Krankenhäusern mit den durch die externen Berater oder der
Projektstelle gegebe-nen Antworten sollen in einem Fragen &
Antworten-Report aufgelistet werden.
- Die Probleme bei der Leistungserfassung (Quantität und Qualität)
in den Krankenhäusern sollen dokumentiert werden.
- Der Aufwand verschiedener Datenerhebungen, der
Datenzusammenstellung und Datenübermittlung soll beschrieben
werden.
- Krankenhaus-Informations-Systeme
- Es sollen die Probleme der krankenhausinternen Schnittstellen
aufgezeigt und mögliche Lösungsansätze vorgeschlagen werden.
- Es sollen die Probleme der krankenhausexternen Schnittstellen
aufgezeigt und mögliche Lösungen vorgeschlagen werden.
- Die Probleme mit den verschiedenen Softwarelösungen zur
Kalkulation der Rohfallkosten sollen detailliert beschrieben werden.
- Es sollen Anforderungen/Vorschläge für die Verwendung und
(Weiter-) Ent-wicklung von Softwaretools zur Kalkulation der
Rohfallkosten unterbreitet werden.
- Es sollen Vorschläge für eine Datensatzstruktur, und ein
Datenbankdesign für das DRG-Institut erarbeitet werden.
- Es sollen Vorschläge für die Entwicklung und Dokumentation eines
standardisierten Verfahrens zur Datenübermittlung im Routinebetrieb
erstellt werden (Verschlüsselung, Übermittlung, Prüfung und Laden
der Daten, Fehlerverfahren und Fehlerprotokoll).
Die externen Berater stimmen ihre zusammengefaßten Ergebnisse mit der
Projektstelle ab. Veröffentlichungen zum Methoden-Pretest können nur
gemeinsam oder nach Konsentierung mit den übrigen Vertragsparteien auf der
Bundesebene vorgenommen werden. Bei der Veröffentlichung sind die Auflagen
der Vereinbarung über die Durchführung eines Methoden-Pretests zu
berücksichtigen. Auf der Grundlage eines Zwischenberichtes ist bei
Notwendigkeit vorab der Kalkulationsleitfaden anzupassen. Auf der Grundlage
des Abschlußberichts erstellt die Projektstelle ggf. einen überarbeiteten
Kalkulationsleitfaden.
Übergabe an das DRG-Institut
Die externen Berater sowie die Projektstelle haben dem DRG-Institut die in
diesem Zusammenhang entstandenen Unterlagen oder erhobenen Daten
vollständig zu übergeben. Die externen Beraten verpflichten sich, keine
Duplikate nach der Übergabe zu behalten.
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Anhang Aufgabenbeschreibung Datenstelle/Pretest
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Die Selbstverwaltungspartner haben sich nach § 3 der Vereinbarung über die
Durchfüh-rung eines Methoden-Pretests darauf verständigt, einen
Methoden-Pretest insbesondere zur Überprüfung der Kalkulationsmethodik
durchzuführen.
Eine in diesem Zusammenhang notwendig werdende dv-technische Unterstützung
soll durch eine externe neutrale Datenstelle und durch EDV-Berater erfolgen.
Aus dv-technischer Sicht werden mit dem Methoden-Pretest folgende Ziele
verbunden:
- Überprüfen der technischen Anforderungen für den Datenaustausch
zwischen Krankenhäusern und dem DRG-Institut im Hinblick auf die
notwendigen Vereinbarungen und Einrichtungen im Regelbetrieb.
- Entwicklung von Vorschlägen hinsichtlich der notwendigen Regelungen
und dv-technischen Vorgaben für die Realisierung von Software für die
Datenstelle im Routinebetrieb.
- Beschleunigung der Einführungsarbeiten durch intensiven Kontakt und
Austausch mit den KIS-Herstellern.
In diesem Zusammenhang sollen etwa 20 Krankenhäuser gewonnen werden, an
einem zeitlich befristeten Kalkulationsvorhaben im Rahmen eines
Methoden-Pretests teilzunehmen.
Die Krankenhäuser werden über entsprechende Stammdaten, die der
Datenstelle zur Verfügung gestellt werden, identifizierbar.
Die fallbezogenen Daten, die seitens der Krankenhäuser erhoben werden
sollen, ergeben sich aus dem Kalkulationsleitfaden. Als unverbindlicher
Richtwert kann angenommen werden, dass im Erhebungs-quartal 40.000
Datensätze erhoben werden, die an eine neutrale Datenstelle zu übermitteln
sind. Die Datenformate, die Speichermedien und die Übertragungswege sind
vom einzelnen Krankenhaus zu bestimmen.
Die Datenstelle übernimmt die Konvertierung der Daten und das Einlesen in
eine Datenbank. Hierbei sind manuelle Zusatzarbeiten für die
Übernahmeprüfung und Einspeicherung notwendig.
Die Daten sind vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Die
Datenbank soll grundsätzlich später in eine Datenbank für den
Routinebetrieb überführt werden können.
Für den Routinebetrieb ist eine Standardisierung der Übertragung
vorgesehen. Hierzu sollen Vorschläge erarbeitet werden, die einerseits die
bundesweiten Vorgaben und andererseits dv-technische Lösungsansätze
umfassen.
Hierzu gehören Vorschläge für
- die Entwicklung einer Datensatzstruktur,
- ein Datenbankdesign/-modell,
- die Erstellung eines Fehlerprotokolls,
- die Entwicklung eines Fehlerverfahrens,
- die Entwicklung und Dokumentation eines standardisierten Verfahrens
zur Daten-übermittlung im Routinebetrieb (Verschlüsselung,
Übermittlung, Prüfung und La-den der Daten).
Eine erste Auswertungsroutine soll es ermöglichen, die gemeldeten
Datensätze in der Gliederungstiefe der Datenfelder hinsichtlich der
quantitativen Vollständigkeit zu überprüfen. Weitere Auswertungen werden
zu späterer Zeit nach einem vorgegebenen Studienprotokoll festgelegt.
Für Auswertungen sind personelle Ressourcen in Höhe von 3-Mann-Monaten auf
Abruf bereitzustellen. Die Auswertungen sind in maschinenlesbarer Form
bereitzustellen. Parallel dazu sollen die fallbezogenen Daten dahin gehend
überprüft werden, ob die Daten in die australischen Fallgruppen (AR-DRG
Version 4.1) eingruppiert werden können.
Es ist beabsichtigt, dass die Krankenhäuser in der 29. KW 2001 einen
Probedatensatz liefern und ab der 35. KW 2001 die endgültige Datenlieferung
vornehmen.
An dem erst genannten Zeitpunkt orientiert sich die Datenannahmebereitschaft
der Datenstelle.
Neben der Projekteinrichtung und der Erstellung eines Organisationskonzeptes
ist der Aufbau einer Datenstelle (Einrichtung der Infrastruktur für den
Betrieb des Methoden-Pretest) sowie eine dv-technische Begleitung des
Methoden-Pretests erforderlich.
Die verschiedenen Krankenhaus-Informations-Systeme (KIS) sollen nach der
innerbetrieblichen Leistungsverrechnung und einer Datenaggregation die
erforderlichen Daten für den Export bereitstellen. Dabei soll geprüft
werden, ob die einzelnen KIS-Ansätze die geforderten einzelfall- und
jahresbezogenen Daten grundsätzlich auf den internen Strukturen
bereitstellen können.
Eine Aufbereitung der Daten durch ein Modul, welches eine einheitliche
Exportfunktion garantiert, ist während des Methoden-Pretests nicht
vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist aber im Hinblick auf den
Routinebetrieb die Grundsatzfrage zu klären, ob ein solches Modul zentral
von den Selbstverwaltungspartnern entwickelt werden sollte oder ob die
KIS-Hersteller nach einheitlichen Vorgaben dezentrale Lösungen entwickeln
sollten.
Ferner ist die dritte Möglichkeit zu prüfen, ob das vorhandene
australische Modul Combo-PC auf deutsche Verhältnisse angepasst werden
sollte.
Darüber hinaus ist eine intensive Abstimmung mit den KIS-Herstellern über
die Inhalte, Strukturen und technische Umsetzungen der Datenlieferung
erforderlich, um eine effiziente Umsetzung der Anforderungen für den
Regelbetrieb zeitnah umsetzen zu können.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich für den potentiellen Betreiber der
Datenstelle folgende Anforderungen:
- Der Betreiber sollte über umfangreiche Erfahrung im Datenaustausch
zwischen Krankenkassen und Leistungserbringer verfügen, hierbei
insbesondere über die Anforderungen aus dem Verfahren nach § 301 SGB
V. Darüber hinaus sind Kenntnisse über das geplante DRG-System
wünschenswert.
- Der Betreiber muß über vorhandene Infrastrukturen für die Annahme,
Prüfung und Speicherung von Datenlieferungen im Rahmen des
Datenaustauschverfahrens verfügen.
Durch die Nutzung vorhandener Komponenten soll der Vorbereitungs- und
Durchführungsaufwand für den Methoden-Pretest minimiert werden.
- Gewährleistung der Datensicherheit gegenüber dem unberechtigten
Zugriff von Dritten sowie allen Mitarbeitern des Auftragnehmers, die
nicht direkt am Methoden-Pretest beteiligt sind durch geeignete
technische Maßnahmen, die gegenüber der Projektstelle zu dokumentieren
sind.
- Neutralität gegenüber den Interessen aller beteiligten
Projektpartner.
- Möglichkeit zur Datenannahme im Rahmen der Datenfernübertragung und
auf maschinenlesbaren Datenträgern.
- Dokumentation der finanziellen Absicherung sowie der Solvenz.
- Dokumentation der Absicherung einer ordnungsgemäßen Durchführung
des Projektes bei Ausfall einzelner, für das Projekt vorgesehener
Mitarbeiter.
- Bereitstellung der erforderlichen Hardware entsprechend des zu
erwartenden Datenvolumens.
- Bereitstellung der erforderlichen Software.
- Ständige Datensicherung in einem zweiten System.
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Anhang Aufgabenbeschreibung der externen Berater
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Die externen Berater können in drei Gruppen eingeteilt werden: die
Wirtschaftsprüfer, die Berater und den Projektleiter.
Den verschiedenen externen Beratern werden unterschiedliche Aufgaben
zugeteilt; sie sollen differierenden Anforderungsprofile erfüllen.
- Projektleiter
Der Projektleiter soll insbesondere
- das Gesamtprojekt "Methoden-Pretest" steuern und
koordinieren,
- den Personaleinsatz planen und koordinieren,
- überwachen, dass der Methoden-Pretest gemäß der Anforderungen
der Vereinbarung oder des Studienprotokolls durchgeführt wird und
ggf. richtungsweisend eingreifen,
- die Ergebnisse des Methoden-Pretest gemeinsam mit den übrigen
externen Beratern und der Projektstelle in einem Abschlußbericht
nach den Anforde-ungen der Vereinbarung über die Durchführung
eines Methoden-Pretests und des Studienprotokolls darlegen,
- die Mittelverwendung optimal planen und dokumentieren sowie
Rechenschaft über die verwendeten Mittel ablegen.
Dabei ist der Projektleiter
- dem LAK gegenüber auskunfts- und berichtspflichtig,
- gegenüber den übrigen externen Beratern und den Mitarbeitern der
Projektstelle weisungsbefugt,
- an die konsentierten Weisungen des LAK gebunden.
Das Nähere regelt der mit dem Projektleiter geschlossene Vertrag.
Der Projektleiter sollte über entsprechende Erfahrungen auf dem Gebiet
der Projektleitung besitzen und mit Kalkulationen von pauschalierenden
Entgelten vertraut sein.
- Wirtschaftsprüfer
Die Wirtschaftsprüfer sollen
- überprüfen, ob die im Kalkulationshandbuch vorgesehene
Kostenabgrenzung durchführbar ist und bei eventuell auftretenden
Problemen Hilfestellung geben,
- bei auftretenden Problemen der Kostenabgrenzung praktikable
Lösungsansätze vorschlagen und dokumentieren,
- die Richtigkeit der Kostenabgrenzung im Krankenhaus überprüfen
und ggf. gemeinsam mit dem Mitarbeiter des Krankenhauses
überarbeiten,
- die gebildeten Kostensätze überprüfen und ggf. Hilfestellung
bei der Ermittlung der Kostensätze geben,
- ihre gewonnenen Erkenntnisse in einem Abschlußbericht
dokumentieren.
Die Wirtschaftsprüfer sind an die Weisungen des Projektleiters und an
die konsentierten Weisungen des LAK gebunden. Sie sind gegenüber dem
Projektleiter und dem LAK auskunfts- und berichtspflichtig.
Das Nähere regeln die mit den Wirtschaftsprüfern geschlossenen
Verträge.
Die Wirtschaftsprüfer sollen Erfahrungen mit der Prüfung von
Krankenhäusern nachweisen.
- Consultants
Die übrigen externen Berater (Consultants) sollen
- die Krankenhäuser bei der Anwendung des Kalkulationsleitfadens
unterstützen und ggf. Änderungsvorschläge bei Verständnis- oder
Umsetzungsproblemen erarbeiten,
- Formulierungsvorschläge für fehlerhafte oder mißverständliche
Einzelformulierungen unterbreiten,
- die häufigsten und wichtigsten Fragen der Anwender und die
gegebenen Antworten durch die externen Berater kontinuierlich in
einem Fragen & Antworten-Report zusammenstellen,
- die Probleme bei der Leistungserfassung hinsichtlich Quantität
und Qualität aufarbeiten, dokumentieren und praktikable
Lösungsansätze vorschlagen,
- den Aufwand für die Anwendung des Kalkulationsleitfadens
qualitativ und quantitativ erfassen und Vorschläge für eine
mögliche Aufwandsreduktion erarbeiten
- die Krankenhäuser bei der Datenzusammenstellung unterstützen.
Die Consultants sind an die Weisungen des Projektleiters und an die
konsentierten Weisungen des LAK gebunden. Sie sind gegenüber dem
Projektleiter und dem LAK auskunfts- und berichtspflichtig. Das Nähere
regeln die mit den Consultants geschlossenen Verträge.
Die Consultants sollen Erfahrungen mit der Kalkulation von
Fallpauschalen und Sonderentgelte aufweisen, sich durch ein fundiertes
Methodenwissen (Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling,
Krankenhausberatung) auszeichnen.
Die Consultants sollen mehrjährige praktische Erfahrungen besitzen
(keine Berufsanfänger) und einer Firma mit entsprechendem fachlichen
Renommee angehören.
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