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Vereinbarung Methodentest
 
 

 

Vereinbarung über die Durchführung eines Methoden-Pretests zur Vorbereitung der Kalkulation von Fallkosten in einem deutschen DRG-System
 
 
   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 § 1 Präambel
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In Umsetzung ihrer aus § 17 b KHG folgenden Verpflichtung zur Einführung und Pflege eines durchgängigen, leistungsorientierten und pauschalierenden Entgeltsystems auf Grundlage der Diagnosis Related Groups (DRG) haben die Vertragsparteien am 27. Juni 2000 vereinbart, dass die Ermittlung und Fortschreibung der Relativgewichte in einem künftigen deutschen DRG-System auf der Basis bundesdeutscher Daten vorzunehmen ist.
Zur Durchführung dieser Kalkulation haben die Vertragsparteien ein Kalkulationsschema zur Ermittlung der Rohfallkosten als Grundlage einer Ermittlung der Relativgewichte verabschiedet.

Vor Durchführung der eigentlichen Erstkalkulation auf Basis einer repräsentativen Stichprobe von Krankenhäusern beabsichtigen die Vertragsparteien, das gemeinsam verabschiedete Kalkulationsschema einem Methoden-Pretest zu unterziehen.

Die Selbstverwaltungspartner haben vereinbart, die australischen AR-DRG auf deutsche Verhältnisse anzupassen.
Da hierbei die Gruppenzahl und –zusammensetzung geändert wird, stellen die Ergebnisse des Pretests keine vorläufige Ermittlung der Relativgewichte für das Jahr 2003 dar.
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 § 2 Ziele
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  1. Der Methoden-Pretest dient u.a. folgenden Zielen:
    • Überprüfung und ggf. Anpassung der Kalkulationsmethodik
    • Klärung von Daten zur Datenvalidierung
    • Identifizierung von Schnittstellenproblemen bei der Datenzusammenstellung und -übertragung,
    • Gewinn von Erkenntnissen zur Organisation und Durchführung der späteren Kalkulation (Betreuung der Krankenhäuser, Testauswertungen, benötigte Infrastruktur etc.).
    • Nutzung als ersten Anhaltspunkt für spätere Kalkulationen der Relativgewichte.


  2. Die Ermittlung von Relativgewichten ist ausdrücklich kein Ziel des Methoden-Pretests.
    Dies schließt ebenfalls eine unmittelbare oder mittelbare normative Festlegung von Relativgewichten auf Basis der Ergebnisse des Pretests aus.


  3. Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass die Durchführung des Methoden-Pretests die fristgerechte Einführung eines deutschen DRG-Systems nicht verzögern soll.
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 § 3 Testdurchführung
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  1. Die Vertragsparteien bilden unverzüglich eine Arbeitsgruppe zur Abstimmung eines Studienprotokolls.


  2. In den Methoden-Pretest werden ca. 20 Krankenhäuser eingeschlossen. Die Teil-nahme ist freiwillig. Die Auswahl der Krankenhäuser erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der in § 2 genannten Ziele. Eine für die Kalkulation von Relativgewich-ten notwendige Repräsentativität bezüglich der Krankenhausstrukturen und der Gesamtheit der Behandlungsfälle ist ausgeschlossen. Der Zeitraum der Datenerfassung wird auf 3 Monate begrenzt. Grundlage der Kalkulation im Pretest sind die Krankenhausfälle des zweiten Quartals 2001. Bei der Kodierung der Fälle ist die Anwendung des allgemeinen Teils der Kodierrichtlinien sicherzustellen.


  3. Da gegenwärtig die vom Gesetzgeber angekündigten Rahmenbedingungen für die Finanzierung eines DRG-Instituts noch nicht geschaffen sind, gründen die Vertragsparteien vorübergehend eine Projektkoordinierungsstelle, welche unter Steuerung des Lenkungs- und Arbeitskreises (LAK) der Vertragsparteien im Zusammenwirken mit einer Datenannahmestelle die notwendigen für die Durchführung des Methoden-Pretests erforderlichen Arbeiten übernimmt bzw. koordiniert.


  4. Für die Datenannahme bedienen sich die Vertragsparteien einer neutralen Datenannahmestelle, welche die von den Krankenhäusern gelieferten Daten nach Maßgabe des Studienprotokolls auswertet. Vor Übermittlung der Daten von den Krankenhäusern an die Datenannahmestelle ist zum Schutze personenbezogener Daten jeder Patientenbezug im Datensatz zu anonymisieren. Als Datenannahmestelle darf lediglich eine Organisation gewählt werden, welche sich sanktioniert durch eine angemessene Vertragsstrafe dazu verpflichtet, die empfangenen Daten ausschließlich für die im Studienprotokoll genannten Auswertungen zu verwenden und nicht Dritten zur Verfügung zu stellen bzw. Dritten eine Einsichtnahme zu ermöglichen. Die Vertragsparteien selbst sind „Dritte“ in diesem Sinne und erhalten von der Datenannahmestelle nach Maßgabe des Studienprotokolls lediglich Auswertungsergebnisse, die keine Identifizierung des die Daten liefernden Krankenhauses ermöglichen. Eine Einsicht in die von den Krankenhäusern an die Datenannahmestelle gelieferten Rohdaten ist den Vertragsparteien untersagt. Sollten die Auswertungsergebnisse eine Ergänzung des Studienprotokolls erforderlich machen, ist es den Vertragsparteien unbenommen, einvernehmlich die Datenannahmestelle mit ergänzenden Auswertungen zu beauftragen.


  5. Die Datenlieferung der Krankenhäuser für den Pretest erfolgt spätestens zwei Monate nach Quartalsende. Der Auswertungsbericht ist bis zum 31. Oktober 2001 fertig zu stellen und bis zum 30. November 2001 zu veröffentlichen.

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 § 4 Veröffentlichung der Testergebnisse
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  1. Die Vertragsparteien betonen ausdrücklich, dass die aus dem Methoden-Pretest resultierenden Ergebnisse keinesfalls unmittelbar oder mittelbar als Grundlage für die Bildung bundesdeutscher Relativgewichte verwendbar sind, u.a. weil
    • keine repräsentative und hinreichend große Stichprobe hinsichtlich dieser Zielrichtung gebildet wurde,
    • die für die Entwicklung eines deutschen DRG-Systems erforderlichen verbindlichen Kodierrichtlinien noch nicht vorliegen,
    • die Qualität der patientenbezogenen medizinischen Daten hinsichtlich einer solchen Zielrichtung unzureichend ist,
    • eine unveränderte Übertragung des australischen Klassifikationssystems für eine sachgerechte Abbildung aller deutschen Krankenhausfälle nicht geeignet ist,
    • das australische Klassifikationssystem in Deutschland existierende spezifische Versorgungsstrukturen sowie Behandlungsformen nicht hinreichend berücksichtigt und
    • die für den Einsatz in Deutschland notwendige Anpassung des australischen Patientenklassifikationssystems noch nicht erfolgt ist.


  2. Hieraus folgt, dass die aus dem Methoden-Pretest resultierenden Ergebnisse darüber hinaus keinesfalls verwendbar sind
    • für die Durchführung von Pflegesatzverhandlungen gem. § 17 BPflV,
    • für eine Durchführung von Krankenhausvergleichen,
    • als Grundlage für eine Durchführung von Schiedsstellenverhandlungen,
    • für die Durchführung von DRG-Benchmark-Projekten,
    • für die Durchführung von Fehlbelegungsprüfungen,
    • als Grundlage für künftige Entscheidungen im Rahmen der Krankenhausplanung.


  3. Die Vertragsparteien verzichten ausdrücklich auf ihr Recht, die Ergebnisse des Methoden-Pretests in eine Verhandlung vor der Bundesschiedsstelle einzubringen, soweit es um die Festlegung von Relativgewichten geht.
  4. Die Veröffentlichung richtet sich nach den Vorgaben des Studienprotokolls.

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 § 5 Infrafttreten
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Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragsparteien in Kraft. Die Krankenhäuser werden hierüber unverzüglich informiert.
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 Anlage Studienprotokoll zur Durchführung eines Methoden-Protokolls
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Die DKG, die Spitzenverbände der Krankenkassen sowie der Verband der privaten Krankenversicherung haben sich im Rahmen der Vereinbarung über die Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems nach § 17 b KHG darauf geeinigt, eine jährliche Anpassung der Klassifikation auf der Basis empirischer Daten vorzunehmen.
Daneben soll die Ermittlung und Fortschreibung der Relativgewichte der Fallgruppen auf der Basis bundesdeutscher Daten vorgenommen werden. Hierzu sind patienten- bzw. modul- und kostenartenbezogene Daten zu erheben.

Für die Ermittlung der Relativgewichte werden patientenbezogene Kostenträgerdaten benötigt. Diese Daten ergeben sich aus einem Kalkulationsschema, welches von den Selbstverwaltungspartnern vorgegeben wird. In diesem Zusammenhang wurde ein externes Unternehmen beauftragt, neben dem Schema ein entsprechendes Kalkulationshandbuch zu erarbeiten. Die benötigten Daten sollen auf freiwilliger Basis von den Krankenhäusern erhoben und an eine von den Selbstverwaltungspartnern benannte neutrale Datenstelle weitergeleitet werden.

Die Modalitäten der Datenerhebung, -aufbereitung und -übermittlung sollen einem Methoden-Pretest unterzogen werden. Näheres soll das vorliegende Studienprotokoll regeln.
Dieses legt fest
  • welche Ziele mit dem Methoden-Pretest verfolgt werden sollen,
  • wer an dem Methoden-Pretest im Einzelnen beteiligt werden soll,
  • wie die Stichprobe von teilnehmenden Krankenhäusern gezogen werden soll,
  • welchen Umfang die Stichprobe haben soll,
  • wie der Datenschutz gesichert werden soll,
  • welche Daten im Rahmen des Methoden-Pretest erhoben werden sollen,
  • wie die Daten für den Methoden-Pretest erhoben werden sollen,
  • wie die erhobenen Daten ausgewertet werden sollen,
  • in welcher Form die ausgewerteten Daten veröffentlicht werden sollen.
Ziele
  • Überprüfung und ggf. Anpassung der Kalkulationsmethodik,
  • Klärung von Fragen zur Datenvalidierung,
  • Identifizierung von Schnittstellenproblemen bei der Datenzusammenstellung (krankenhausinterne Schnittstellenprobleme),
  • Identifizierung von Schnittstellenproblemen bei der Datenübermittlung (kranken-hausexterne Schnittstellenprobleme),
  • Gewinn von Erkenntnissen zur Organisation der Kalkulation (z.B. Betreuung der Krankenhäuser, Schulungen, benötigte Infrastruktur),
  • Gewinn von Erkenntnissen zur Durchführung der Kalkulation (z.B. Testauswertungen),
Beteiligte

Insbesondere zur Organisation und Koordination des Methoden-Pretest bilden die Vertragsparteien auf der Bundesebene eine Projektstelle. Diese wird mit Personen aus den jeweiligen Verbänden und externen Beratern besetzt.
In der Projektstelle sollen insbesondere ökonomischer und dv-technischer Sachverstand vertreten sein. Die externen Berater werden gemeinsam beauftragt, die im Studienprotokoll festgelegten Aufgaben wahrzunehmen (vgl. Anlage). Zur Betreuung der Kalkulation in den Krankenhäusern sollen externe Consultants aus verschiedenen Fachbereichen eingesetzt werden. Die Finanzierung der externen Berater erfolgt - nach einer Vorfinanzierung durch die Vertragsparteien auf der Bundesebene - über den Systemzuschlag.

Die erhobenen Daten der Krankenhäuser werden an eine neutrale Datenstelle weitergeleitet. Diese speichert die Daten und sichert sie gegen den Zugriff Unbefugter. Die Daten werden nach Abschluß des Methoden-Pretest gesichert, um die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse des Methoden-Pretests sicherzustellen. Die Auswertung der Daten erfolgt nach Vorgaben des Studienprotokolls und nach ergänzenden Vorgaben der Projektstelle.

Die Krankenhäuser benennen jeweils mindestens einen Ansprechpartner für die Projektstelle und die externen Berater. Die Krankenhäuser arbeiten aktiv bei der Datenerhebung und Datenübermittlung mit. Details werden mit den Krankenhäusern in schriftlichen Vereinbarungen geregelt (s. Anlage).

Meilensteine

Im Rahmen des Methoden-Pretests sind folgende Meilensteine von Relevanz:
  • Auswahl der Krankenhäuser
  • Kick-off-Veranstaltung
  • Kodierschulung
  • Übersendung eines Probedatensatzes
  • Zwischenbericht
  • Anpassung Kalkulationsleitfaden
  • Lieferung von Probedatensätzen
  • Endgülige Datenlieferung
  • Vorlage des Berichtes über den Methoden-Pretest
  • Veröffentlichung der Ergebnisse des Methoden-Pretests
Datenschutz

Die Beteiligten haben den Datenschutz in geeigneter Weise sicherzustellen. Insbesondere dürfen die Rohdaten der an dem Methoden-Pretest teilnehmenden Krankenhäuser nicht an die Vertragsparteien auf der Bundesebene weitergegeben werden. Die Einsicht in die Rohdaten der Krankenhäuser erhalten lediglich die externen Berater und die Mitarbeiter der neutralen Datenstelle.

Die Datenstelle verpflichtet sich, sanktioniert durch eine Vertragsstrafe, die erhobenen Daten nur für die im Studienprotokoll oder dessen schriftlichen Ergänzungen festgelegten Auswertungen zu verwenden und eine Einsichtnahme Unbefugter nicht zu ermöglichen.

Auswahl der Krankenhäuser

Die Teilnahme an dem Methoden-Pretest ist freiwillig. Die Krankenhäuser erhalten eine Unstützung über externe Consultants, Schulungsmaßnahmen etc. Die Vereinbarungspartner des Methoden-Pretests schlagen Krankenhäuser für die Teilnahme vor.
Die Auswahl erfolgt gemeinsam und richtet sich
  • nach dem eingesetzten KIS-Systemen,
  • den Erfahrungen zur Kostenträgerrechnung und
  • den vorhandenen personellen Ressourcen sowie
  • nach der Abbildung der Krankenhausstrukturgruppen.

Schulungen

Die teilnehmenden Krankenhäuser müssen kurzfristig in die Lage versetzt werden, die Daten für den Methoden-Pretest erheben zu können. Dazu sind Schulungen in den Krankenhäusern, die am Methoden-Pretst teilnehmen, über den Kalkulationsleitfaden (Anforderungen, Datenerfassung und Datenübermittlung) sowie über den allgemeinen Teil der Kodierrichtlinien vorzusehen.

Datenerhebung

Die Daten werden anhand der Beschreibungen des Kalkulationsleitfadens erhoben. Der Erhebungszeitraum beläuft sich auf drei Monate. Grundlage für die Durchführung des Methoden-Pretest ist das zweite Quartal 2001. Bei der Datenerhebung sind folgende Module vorgegeben:
  • Rahmenbedingungen
    1. Es finden die allgemeinen Kodierrichtlinien Anwendung.
    2. Es werden im Erhebungszeitraum nur die entlassenen Behandlungsfälle betrachtet.
    3. Die für die Leistungsbewertung notwendigen Kostensätze werden aus den Kostendaten des Jahres 2000 ermittelt.
    4. Es werden keine nach dem australischen AR-DRG-System gruppierten Daten verwendet.

  • Aufgaben
    1. Die Daten sollen zu einem im Kalkulationsleitfaden definierten Datensatz zu-sammengestellt werden.
    2. Die Daten verschiedener Krankenhäuser sollen in einer Datenbank zusam-mengeführt werden.
    3. Die Daten sollen bei der Datenstelle auf ihre Vollständigkeit und ihre Plausibilität geprüft werden.
    4. Die Daten sind dahin gehend zu prüfen, ob sie in die australischen DRG-Fallgruppen (AR-DRG, Version 4.1) eingruppiert werden können.
    5. Die Leistungsdaten sollen in ihrer Qualität und auf ihre Vollständigkeit hin geprüft werden.
    6. Die Abgrenzbarkeit der DRG-relevanten Kosten entsprechend der Ansätze im Kalkulationshandbuch ist zu überprüfen.

  • Untersuchungen
    1. Es sollen verschiedene Möglichkeiten der Datenzusammenstellung erprobt werden (z.B. eigene Programmierung, Standardsoftwareprodukt, ComboPC).
    2. Es sollen die Probleme, die durch die Verwendung unterschiedlicher Kran-kenhausinformationssysteme (KIS) bei der Datenzusammenführung und der Datenübermittlung entstehen können, aufgedeckt werden.
    3. Eventuell vorhandene Verständnisprobleme im Kalkulationsleitfaden sollen aufgedeckt werden.
    4. Dokumentationsprobleme - auch die der Verschlüsselung - sollen aufgedeckt werden.

  • Erhebungen
    1. Die Anwender in den Krankenhäusern sollen den Aufwand zur Datenaufbereitung, -zusammenstellung und -übermittlung erfassen.
    2. Die externen Berater beobachten, welcher Aufwand in den Krankenhäusern bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung entsteht.
    3. Die externen Berater beobachten, welcher personelle Aufwand in den Kran-kenhäusern zur Umsetzung des Kalkulationsleitfadens entsteht.
Datenauswertung/Abschlußbericht

Die erhobenen Daten werden nach verschiedenen Kriterien ausgewertet. Dabei sollen sowohl qualitative wie auch quantitative Ergebnisse erzielt werden.
Die externen Berater sollen ihre Ergebnisse in einem Abschlußbericht zusammenfassen.
Dabei sind folgende Bereiche zu trennen:
  • Kalkulationsleitfaden
    1. Die grundsätzlichen Verständnis- und Umsetzungsprobleme, die sich aus dem Kalkulationsleitfaden ergeben, sollen durch konkrete Änderungsvorschläge beseitigt werden.
    2. Für die fehlerhaften oder mißverständlichen Einzelformulierungen im Kalkulationsleitfaden sollen Formulierungsvorschläge unterbreitet werden.
    3. Die häufigsten und die wichtigsten Fragen der Anwender in den Krankenhäusern mit den durch die externen Berater oder der Projektstelle gegebe-nen Antworten sollen in einem Fragen & Antworten-Report aufgelistet werden.
    4. Die Probleme bei der Leistungserfassung (Quantität und Qualität) in den Krankenhäusern sollen dokumentiert werden.
    5. Der Aufwand verschiedener Datenerhebungen, der Datenzusammenstellung und Datenübermittlung soll beschrieben werden.

  • Krankenhaus-Informations-Systeme
    1. Es sollen die Probleme der krankenhausinternen Schnittstellen aufgezeigt und mögliche Lösungsansätze vorgeschlagen werden.
    2. Es sollen die Probleme der krankenhausexternen Schnittstellen aufgezeigt und mögliche Lösungen vorgeschlagen werden.
    3. Die Probleme mit den verschiedenen Softwarelösungen zur Kalkulation der Rohfallkosten sollen detailliert beschrieben werden.
    4. Es sollen Anforderungen/Vorschläge für die Verwendung und (Weiter-) Ent-wicklung von Softwaretools zur Kalkulation der Rohfallkosten unterbreitet werden.
    5. Es sollen Vorschläge für eine Datensatzstruktur, und ein Datenbankdesign für das DRG-Institut erarbeitet werden.
    6. Es sollen Vorschläge für die Entwicklung und Dokumentation eines standardisierten Verfahrens zur Datenübermittlung im Routinebetrieb erstellt werden (Verschlüsselung, Übermittlung, Prüfung und Laden der Daten, Fehlerverfahren und Fehlerprotokoll).
Die externen Berater stimmen ihre zusammengefaßten Ergebnisse mit der Projektstelle ab. Veröffentlichungen zum Methoden-Pretest können nur gemeinsam oder nach Konsentierung mit den übrigen Vertragsparteien auf der Bundesebene vorgenommen werden. Bei der Veröffentlichung sind die Auflagen der Vereinbarung über die Durchführung eines Methoden-Pretests zu berücksichtigen. Auf der Grundlage eines Zwischenberichtes ist bei Notwendigkeit vorab der Kalkulationsleitfaden anzupassen. Auf der Grundlage des Abschlußberichts erstellt die Projektstelle ggf. einen überarbeiteten Kalkulationsleitfaden.

Übergabe an das DRG-Institut

Die externen Berater sowie die Projektstelle haben dem DRG-Institut die in diesem Zusammenhang entstandenen Unterlagen oder erhobenen Daten vollständig zu übergeben. Die externen Beraten verpflichten sich, keine Duplikate nach der Übergabe zu behalten.

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 Anhang Aufgabenbeschreibung Datenstelle/Pretest
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Die Selbstverwaltungspartner haben sich nach § 3 der Vereinbarung über die Durchfüh-rung eines Methoden-Pretests darauf verständigt, einen Methoden-Pretest insbesondere zur Überprüfung der Kalkulationsmethodik durchzuführen.
Eine in diesem Zusammenhang notwendig werdende dv-technische Unterstützung soll durch eine externe neutrale Datenstelle und durch EDV-Berater erfolgen.
Aus dv-technischer Sicht werden mit dem Methoden-Pretest folgende Ziele verbunden:

  • Überprüfen der technischen Anforderungen für den Datenaustausch zwischen Krankenhäusern und dem DRG-Institut im Hinblick auf die notwendigen Vereinbarungen und Einrichtungen im Regelbetrieb.
  • Entwicklung von Vorschlägen hinsichtlich der notwendigen Regelungen und dv-technischen Vorgaben für die Realisierung von Software für die Datenstelle im Routinebetrieb.
  • Beschleunigung der Einführungsarbeiten durch intensiven Kontakt und Austausch mit den KIS-Herstellern.
In diesem Zusammenhang sollen etwa 20 Krankenhäuser gewonnen werden, an einem zeitlich befristeten Kalkulationsvorhaben im Rahmen eines Methoden-Pretests teilzunehmen.

Die Krankenhäuser werden über entsprechende Stammdaten, die der Datenstelle zur Verfügung gestellt werden, identifizierbar.
Die fallbezogenen Daten, die seitens der Krankenhäuser erhoben werden sollen, ergeben sich aus dem Kalkulationsleitfaden. Als unverbindlicher Richtwert kann angenommen werden, dass im Erhebungs-quartal 40.000 Datensätze erhoben werden, die an eine neutrale Datenstelle zu übermitteln sind. Die Datenformate, die Speichermedien und die Übertragungswege sind vom einzelnen Krankenhaus zu bestimmen.
Die Datenstelle übernimmt die Konvertierung der Daten und das Einlesen in eine Datenbank. Hierbei sind manuelle Zusatzarbeiten für die Übernahmeprüfung und Einspeicherung notwendig.
Die Daten sind vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Die Datenbank soll grundsätzlich später in eine Datenbank für den Routinebetrieb überführt werden können.
Für den Routinebetrieb ist eine Standardisierung der Übertragung vorgesehen. Hierzu sollen Vorschläge erarbeitet werden, die einerseits die bundesweiten Vorgaben und andererseits dv-technische Lösungsansätze umfassen.

Hierzu gehören Vorschläge für
  • die Entwicklung einer Datensatzstruktur,
  • ein Datenbankdesign/-modell,
  • die Erstellung eines Fehlerprotokolls,
  • die Entwicklung eines Fehlerverfahrens,
  • die Entwicklung und Dokumentation eines standardisierten Verfahrens zur Daten-übermittlung im Routinebetrieb (Verschlüsselung, Übermittlung, Prüfung und La-den der Daten).
Eine erste Auswertungsroutine soll es ermöglichen, die gemeldeten Datensätze in der Gliederungstiefe der Datenfelder hinsichtlich der quantitativen Vollständigkeit zu überprüfen. Weitere Auswertungen werden zu späterer Zeit nach einem vorgegebenen Studienprotokoll festgelegt.

Für Auswertungen sind personelle Ressourcen in Höhe von 3-Mann-Monaten auf Abruf bereitzustellen. Die Auswertungen sind in maschinenlesbarer Form bereitzustellen. Parallel dazu sollen die fallbezogenen Daten dahin gehend überprüft werden, ob die Daten in die australischen Fallgruppen (AR-DRG Version 4.1) eingruppiert werden können.

Es ist beabsichtigt, dass die Krankenhäuser in der 29. KW 2001 einen Probedatensatz liefern und ab der 35. KW 2001 die endgültige Datenlieferung vornehmen.
An dem erst genannten Zeitpunkt orientiert sich die Datenannahmebereitschaft der Datenstelle.

Neben der Projekteinrichtung und der Erstellung eines Organisationskonzeptes ist der Aufbau einer Datenstelle (Einrichtung der Infrastruktur für den Betrieb des Methoden-Pretest) sowie eine dv-technische Begleitung des Methoden-Pretests erforderlich.
Die verschiedenen Krankenhaus-Informations-Systeme (KIS) sollen nach der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung und einer Datenaggregation die erforderlichen Daten für den Export bereitstellen. Dabei soll geprüft werden, ob die einzelnen KIS-Ansätze die geforderten einzelfall- und jahresbezogenen Daten grundsätzlich auf den internen Strukturen bereitstellen können.
Eine Aufbereitung der Daten durch ein Modul, welches eine einheitliche Exportfunktion garantiert, ist während des Methoden-Pretests nicht vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist aber im Hinblick auf den Routinebetrieb die Grundsatzfrage zu klären, ob ein solches Modul zentral von den Selbstverwaltungspartnern entwickelt werden sollte oder ob die KIS-Hersteller nach einheitlichen Vorgaben dezentrale Lösungen entwickeln sollten.
Ferner ist die dritte Möglichkeit zu prüfen, ob das vorhandene australische Modul Combo-PC auf deutsche Verhältnisse angepasst werden sollte.
Darüber hinaus ist eine intensive Abstimmung mit den KIS-Herstellern über die Inhalte, Strukturen und technische Umsetzungen der Datenlieferung erforderlich, um eine effiziente Umsetzung der Anforderungen für den Regelbetrieb zeitnah umsetzen zu können.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich für den potentiellen Betreiber der Datenstelle folgende Anforderungen:
  • Der Betreiber sollte über umfangreiche Erfahrung im Datenaustausch zwischen Krankenkassen und Leistungserbringer verfügen, hierbei insbesondere über die Anforderungen aus dem Verfahren nach § 301 SGB V. Darüber hinaus sind Kenntnisse über das geplante DRG-System wünschenswert.
  • Der Betreiber muß über vorhandene Infrastrukturen für die Annahme, Prüfung und Speicherung von Datenlieferungen im Rahmen des Datenaustauschverfahrens verfügen.
    Durch die Nutzung vorhandener Komponenten soll der Vorbereitungs- und Durchführungsaufwand für den Methoden-Pretest minimiert werden.
  • Gewährleistung der Datensicherheit gegenüber dem unberechtigten Zugriff von Dritten sowie allen Mitarbeitern des Auftragnehmers, die nicht direkt am Methoden-Pretest beteiligt sind durch geeignete technische Maßnahmen, die gegenüber der Projektstelle zu dokumentieren sind.
  • Neutralität gegenüber den Interessen aller beteiligten Projektpartner.
  • Möglichkeit zur Datenannahme im Rahmen der Datenfernübertragung und auf maschinenlesbaren Datenträgern.
  • Dokumentation der finanziellen Absicherung sowie der Solvenz.
  • Dokumentation der Absicherung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Projektes bei Ausfall einzelner, für das Projekt vorgesehener Mitarbeiter.
  • Bereitstellung der erforderlichen Hardware entsprechend des zu erwartenden Datenvolumens.
  • Bereitstellung der erforderlichen Software.
  • Ständige Datensicherung in einem zweiten System.

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 Anhang Aufgabenbeschreibung der externen Berater
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Die externen Berater können in drei Gruppen eingeteilt werden: die Wirtschaftsprüfer, die Berater und den Projektleiter.
Den verschiedenen externen Beratern werden unterschiedliche Aufgaben zugeteilt; sie sollen differierenden Anforderungsprofile erfüllen.
  • Projektleiter

    Der Projektleiter soll insbesondere
    1. das Gesamtprojekt "Methoden-Pretest" steuern und koordinieren,
    2. den Personaleinsatz planen und koordinieren,
    3. überwachen, dass der Methoden-Pretest gemäß der Anforderungen der Vereinbarung oder des Studienprotokolls durchgeführt wird und ggf. richtungsweisend eingreifen,
    4. die Ergebnisse des Methoden-Pretest gemeinsam mit den übrigen externen Beratern und der Projektstelle in einem Abschlußbericht nach den Anforde-ungen der Vereinbarung über die Durchführung eines Methoden-Pretests und des Studienprotokolls darlegen,
    5. die Mittelverwendung optimal planen und dokumentieren sowie Rechenschaft über die verwendeten Mittel ablegen.

    Dabei ist der Projektleiter
    1. dem LAK gegenüber auskunfts- und berichtspflichtig,
    2. gegenüber den übrigen externen Beratern und den Mitarbeitern der Projektstelle weisungsbefugt,
    3. an die konsentierten Weisungen des LAK gebunden.

    Das Nähere regelt der mit dem Projektleiter geschlossene Vertrag.
    Der Projektleiter sollte über entsprechende Erfahrungen auf dem Gebiet der Projektleitung besitzen und mit Kalkulationen von pauschalierenden Entgelten vertraut sein.


  • Wirtschaftsprüfer

    Die Wirtschaftsprüfer sollen
    1. überprüfen, ob die im Kalkulationshandbuch vorgesehene Kostenabgrenzung durchführbar ist und bei eventuell auftretenden Problemen Hilfestellung geben,
    2. bei auftretenden Problemen der Kostenabgrenzung praktikable Lösungsansätze vorschlagen und dokumentieren,
    3. die Richtigkeit der Kostenabgrenzung im Krankenhaus überprüfen und ggf. gemeinsam mit dem Mitarbeiter des Krankenhauses überarbeiten,
    4. die gebildeten Kostensätze überprüfen und ggf. Hilfestellung bei der Ermittlung der Kostensätze geben,
    5. ihre gewonnenen Erkenntnisse in einem Abschlußbericht dokumentieren.

    Die Wirtschaftsprüfer sind an die Weisungen des Projektleiters und an die konsentierten Weisungen des LAK gebunden. Sie sind gegenüber dem Projektleiter und dem LAK auskunfts- und berichtspflichtig.
    Das Nähere regeln die mit den Wirtschaftsprüfern geschlossenen Verträge.

    Die Wirtschaftsprüfer sollen Erfahrungen mit der Prüfung von Krankenhäusern nachweisen.


  • Consultants

    Die übrigen externen Berater (Consultants) sollen
    1. die Krankenhäuser bei der Anwendung des Kalkulationsleitfadens unterstützen und ggf. Änderungsvorschläge bei Verständnis- oder Umsetzungsproblemen erarbeiten,
    2. Formulierungsvorschläge für fehlerhafte oder mißverständliche Einzelformulierungen unterbreiten,
    3. die häufigsten und wichtigsten Fragen der Anwender und die gegebenen Antworten durch die externen Berater kontinuierlich in einem Fragen & Antworten-Report zusammenstellen,
    4. die Probleme bei der Leistungserfassung hinsichtlich Quantität und Qualität aufarbeiten, dokumentieren und praktikable Lösungsansätze vorschlagen,
    5. den Aufwand für die Anwendung des Kalkulationsleitfadens qualitativ und quantitativ erfassen und Vorschläge für eine mögliche Aufwandsreduktion erarbeiten
    6. die Krankenhäuser bei der Datenzusammenstellung unterstützen.

    Die Consultants sind an die Weisungen des Projektleiters und an die konsentierten Weisungen des LAK gebunden. Sie sind gegenüber dem Projektleiter und dem LAK auskunfts- und berichtspflichtig. Das Nähere regeln die mit den Consultants geschlossenen Verträge.

    Die Consultants sollen Erfahrungen mit der Kalkulation von Fallpauschalen und Sonderentgelte aufweisen, sich durch ein fundiertes Methodenwissen (Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Krankenhausberatung) auszeichnen.
    Die Consultants sollen mehrjährige praktische Erfahrungen besitzen (keine Berufsanfänger) und einer Firma mit entsprechendem fachlichen Renommee angehören.
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© 2001 by GKV, PKV, DKG - letzte Aktualisierung am 18.07.2001